14. April 2008

Brief an die SGD-Süd in NW und den Verband Region Rhein-Neckar

In einem Brief an die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd in Neustadt rügt die BI „Für den grünen Süden“ die nicht vorhandene konkrete Bebauungsplanung, wie sie normal bei einem vorhabenbezogenem Bebauungsplan vorgeschrieben ist. Da die konkrete Planung ein wesentliches Merkmal des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sei, liege hier entweder kein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch vor, dann habe das normale Bauplanungsverfahren zu erfolgen oder die Bürgerbeteiligung nach § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch, die auch und gerade beim vorhabenbezogene Bebauungsplan notwendig sei, erfolge hier nicht korrekt, denn auch der Vorhaben- und Erschließungsplan sei nicht offengelegt. Außerdem sei das von der Stadt beantragte Zielabweichungsverfahren zu hinterfragen, da sehr wohl starke Beeinträchtigungen für die umliegenden Wohngebiete zu erwarten sind, wie aus den vorzunehmenden Geräuschkontingentierungen zu entnehmen ist. Die BI nimmt auch Bezug auf die bereits 1999 geplante Ausweisung von Gewerbeflächen, an die sich auch Rainer Rund als ehemaliger Regierungspräsident erinnere, bei der sich viele Behörden gegen eine Ausweisung aussprachen – diese Einwände lägen der BI auch vor und könnten bei Bedarf bereitgestellt werden.

Die BI fordert schon aus diesen Gründen eine zweite 4-wöchige Offenlegung nach Bearbeitung der Einwendungen um eine umfassende Information der Bürger zu gewährleisten, wie es in einem demokratischen Rechtsstaat auch üblich sei.

Ebenso hat die BI in einem Brief an den Verband Region Rhein-Neckar zum Ausdruck gebracht, dass das von der Stadt beantragte Zielabweichungsverfahren nicht zur Änderung des Regionalplanes ausreiche, da durch die Industrieansiedlung auf Ackerflächen die Grundzüge der Regionalplanung betroffen seien. Hier sei ein Regionalplanänderungsverfahren durchzuführen, welchem die BI aber sogleich widerspreche, da die Planungsgemeinschaft Rheinpfalz bereits 1999 im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Bedenken gegen die damalige Ausweisung eines Gewerbegebietes im Oberfeld aussprach. Auch hier ist die BI gerne bereit die nötigen Fakten zu liefern. In beiden Fällen bittet die BI um Benachrichtigungen der Entscheidungen mit Begründungen.