07. Mai 2008
Dreh- und Angelpunkte der geplanten Vögele Ansiedlung, Unstimmigkeiten bei der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit und:
Bürgerinitiative „Für den grünen Süden” ist eingetragener Verein
Die BI sieht 2 wesentliche Merkmale als Dreh- und Angelpunkt der geplanten Industrie-Ansiedlung im Oberfeld bei Rheingönheim.
Zum einen behauptet die Stadtspitze von Ludwigshafen immer wieder, es handele sich nur um eine Gewerbeansiedlung.
Diese Aussage wurde sowohl bei den Grundstückskäufen durch die Fa. Vögele, an der die Stadtspitze aktiv mitgewirkt hat und die ohne Öffentlichkeitsbeteiligung bereits vom Sommer 2007 an stattfand, gegenüber den Eigentümern der Ackerflächen gemacht, so dass viele glaubten und noch glauben, dass es sich hier nur um die Ansiedlung von nicht erheblich belästigendem Gewerbe handele und lediglich eine geringfügige Zunahme des Verkehrslärms zu erwarten ist. Diese Aussage wurde von OB Lohse u.a. in der Einwohnerversammlung am 18.03.2008 vor den anwesenden Bürgern getätigt und am 02.04.2008 in der Sendung „Reiss+Leute” auch dem Fernsehpublikum öffentlich verkündet und nun nochmals im Internet-Chat so wiederholt.
Diese Aussage widerspricht den im Rathaus ausgelegten Plänen und Gutachten, in denen eindeutig eine gewerblich-industrielle Nutzung durch Vögele festgesetzt ist.
Fakt ist, dass Vögele ein Industrieunternehmen ist und in Mannheim auch als ein solches Unternehmen deklariert, wie auch schon mehrfach dargelegt wurde und in den Gutachten ausdrücklich so benannt wird.
So heißt es in den Textfestsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 617 auf Seite 2 unter Punkt 1.1:
„Gewerblich-industrielle Nutzung zur Errichtung und zum Betrieb eines Maschinenbauunternehmens der Joseph Vögele AG zur Herstellung von Straßenbaumaschinen jeder Art einschließlich funktionszugeordneter Nutzungen wie Lagerung, Teststrecken, Büronutzung, Versickerung von Niederschlagswasser, Parkplatzanlagen sowie selbständige Energieversorgungsanlagen.”
Dass der Betrieb von Vögele selbst mit erheblichen Lärmbelästigungen einhergeht, beweisen die unter Punkt 1.2 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 617 festgesetzten Lärmkontingente für Vögele, die mit 67 dB sogar die normalerweise für Industriegebiete angesetzten Höchstwerte von 65 dB überschreiten!
In den offengelegten Unterlagen wird mehrfach auf die industrielle Nutzung durch Vögele verwiesen, interessierte Bürger können diese Unterlagen gerne bei der BI einsehen, so Boos oder unter www.gruenersueden.de weitere Infos erhalten.
Zum anderen wird stets behauptet, Vögele sei eine Maschinenbaufirma, was wohl stimmt, jedoch baut Vögele Maschinen der Sparte Fahrzeugbau, was nicht nur die Industrieansiedlung bestätigt, sondern auch laut Abstandserlass einen Mindestabstand von 700 Metern zu umliegenden Wohngebieten erforderlich macht, statt der im Chat von der Stadtspitze veröffentlichten 200m.
Bestätigt wird dies wiederum durch die ausgelegten Unterlagen im Rathaus. Wie auf Seite 9 und Seite 24 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 617 nachzulesen ist, erfolgt mit Vögele „ die Ansiedlung eines größeren Produktionsbetriebes der Sparte Fahrzeugbau mit allen kompletten Erschließungseinrichtungen”.
Der Abstandserlass sieht als Abstandsklasse III unter der laufenden Nr. 28 für Automobilfabriken (= Fahrzeugbau!) einen Abstand von 700 Metern vor.
Gleichzeitig sind die Anlagen für den Bau von Kraftfahrzeugen nach Spalte 1, Ziffer 3.24 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Die geplante Teststrecke ist nach Ziffer 10.17 ebenfalls genehmigungsbedürftig.
Dies widerspricht den öffentlichen Aussagen der OB, dass keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen erforderlich seien und es sich bei der Ansiedlung lediglich um nicht belästigendes Gewerbe handele.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es erforderlich, dass konkrete Pläne auszulegen sind, wenn eine Industrieansiedlung mit erheblichen Umwelteinwirkungen erfolgen soll. Die Bürger müssen die Möglichkeit haben, aus Gründen einer fairen Verfahrensgestaltung substantiiert Anregungen und Einwendungen erheben zu können. Genau dies ist hier nicht erfolgt, es wurden keine konkreten Pläne ausgelegt, in denen die geplanten Hallen, Blockheizkraftwerk, Teststrecke, Bürogebäude (mit 25m Höhe) usw. ersichtlich waren, während gleichzeitig den Bürgern öffentlich erklärt wurde, es sei alles in Ordnung, da ja nur Gewerbe und nicht Industrie angesiedelt werde.
Die scheinbar bewussten Fehlinterpretationen der Sachverhalte durch die Stadtspitze, sowie die wohl ungeprüft übernommenen Informationen durch den Investor mit einem gehörigen Schuss Ignoranz und politischer Überheblichkeit führen zu konkret fehlerhaften Bürgerinformationen.
Mangelndes Bewusstsein für Bürgernähe und der Druck des Ministeriums, das Sorgenkind von Rheinland Pfalz um jeden Preis in eine Richtung zu drängen, die Hoffnung für Besserung der jahrelang gepflegten Finanzmisere vorgaukelt, sind ein verheerender Mix für die Bürger dieser Stadt.
Betrachtet man die Vorgänge und Hintergründe in der Gesamtheit, so wird wohl einiges verständlicher – gut heißen kann man dieses Vorgehen aber keinesfalls.
So hat die BI bereits am 06.04. 2008 die SGD-Süd angeschrieben und um Prüfung der Sachverhalte gebeten und die fehlende Bürgerbeteiligung durch mangelhafte Offenlegung gerügt. Die wiederum antwortete am 17.04.2008, dass sie nur für die Änderung des Flächennutzungsplans zuständig sei, bei der nicht die Zweckmäßigkeit geprüft werde, sondern lediglich ob die Formvorschriften eingehalten werden – im Übrigen sei sie nicht zuständig für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und könne daher die Fragen zur Bürgerbeteiligung nicht beantworten.
Da die BI wissen wollte, wer dann für die Beantwortung der Fragen zuständig sei, hat sie die SGDS erneut am 02.05.2008 angeschrieben.
Sehr erstaunt war die BI dann, als sie am 05.05.2008 aus einem Schreiben des rheinland-pfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch an die Grünen erfuhr, dass der Präsident der SGD Süd, Herr Dr. Seimetz, bereits eigens eine hausinterne Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die auf Ebene der SGD Süd das Projekt begleitet. Warum dann dem Bürger erklärt wird, man sei nicht zuständig und könne seine Fragen nicht beantworten, bleibt der Interpretation des Lesers überlassen, die Bürgerinitiative hat jedenfalls die SGDS um Weiterleitung ihrer Einwendungen an die zuständige Stelle gebeten.
Die Stadtspitze versucht nach außen das Bild der Bürgernähe aufrecht zu erhalten, sei es auch nur durch einen Chat.
Wie die BI allerdings erfahren musste, wurde der Chat zensiert, als ein Mitglied der Linken die Frage nach evtl. Folgen der Korruptionsvorwürfe gegen die Joseph Vögele AG, die im seriösen „Volcker-Bericht” als möglicher Schmiergeldzahler im Irak aufgeführt sei, stellte. Allzu leichtfertig wurde diese Frage als ungeprüfte Behauptung abgetan und somit der Öffentlichkeit vorenthalten. Da erhebt sich die Frage, welche unangenehmen Fragen noch gestrichen wurden, so Claus Boos von der BI.
Die bisherige Öffentlichkeitsarbeit erweckt eher den Eindruck, dass „gemauert” wird, wie der Pfälzer sagt, da bei Bekanntwerden solch vieler Unstimmigkeiten in der breiten Öffentlichkeit vielleicht das Projekt gefährdet sein könnte – zu viele Unwägbarkeiten, die alle übergangen werden sollen.
In der „ neuen LU” wird dem Leser suggeriert „….die Gutachten geben grünes Licht…” -
aber nur dann, wenn man die negativen Umweltauswirkungen der Vögele-Ansiedlung auf dem Oberfeld, die alle in den Gutachten aufgeführt sind ( allerdings muss man sich dann durch Hunderte Seiten durchlesen), dem Bürger verschweigt, während eine Ansiedlung auf bereits als Gewerbeflächen ausgewiesenen Standorten in Ludwigshafen durchaus möglich wäre, wie sich aus eben diesen Gutachten ergibt.
Unglaublich, wie hier gezielt Behauptungen gestreut werden wider besseres Wissen.
Hinzu kommt die recht dürftige und einseitige Berichterstattung in der regionalen Presse, die das Informationsbedürfnis des Bürgers nur unzureichend erfüllt.
Wir fordern deshalb eine 2. Offenlegung, die den gesetzlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht!
Positives zu melden gibt es auch:
Die Bürgerinitiative ist nach nur einem Monat nun ein „eingetragener Verein” mit vorläufiger Gemeinnützigkeit. Dank reibungsloser Zusammenarbeit konnte dieser Vorgang parallel zu den Terminen und Recherchen so zügig realisiert werden.
Mehr Informationen finden interessierte Bürger auf der website der Bürgerinitiative „Für den grünen Süden” e.V. unter www.gruenersueden.de