Regionalplan Im Oberfeld

Regionaler Raumordnungsplan LU hier online einzusehen
- der rote Stern bedeutet übrigens Wohnbebauung bzw. Siedlungsentwicklung Wohnen, warum OBM Lohse das öffentlich wiederholt verneint, wissen wir nicht !

Oder hier als Auszug “Landes- und regionalplanerische Vorgaben FNP”
vom 19.Februar 2008, so wie er einzusehen war,
mit Informationen auch aus Beikarten :

Die vielen roten Punkte bedeuten eine “Erholungsfläche”,
die zarten orangenen Streifen “sonstiges bedeutendes Gebiet zur Ergänzung des Biotops”,
die schwarze Schraffur bedeutet “Untersuchungsfläche”,
die dicken grünen Linien stellen den “regionalen Grünzug” dar
(Vögele greift hier voll rein – deshalb das Zielabweichungsverfahren? Die Untersuchungsfläche ist jedenfalls bedeutend kleiner! und anders geformt…hatte das damals nicht seine Gründe?!)

Wie hier eine Fabrik und eine Industrieansiedlung der Sparte Fahrzeugbau mit einem Mindestabstand zu Wohngebieten von 700m laut Abstandserlass reinpassen soll – versteht Niemand….und angeblich hätte Vögele keinerlei Sonderrechte.


(HINWEIS:
Die karthographische Darstellung des Plangebietes entspricht nicht der rechtsverbindlichen Gesamtkarte des regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz. Die regionalplanerische Darstellung verknüpft rechtsverbindliche Zielvorgaben des ROP 2004 mit fachplanerischen Beiträgen aus der “Beikarte Landespflege”.)

ERGÄNZUNG AM 28.Juni 2006 :
Wegen eines erneuten Hinweises der Metropolregion Rhein-Neckar, mit dem uns gleichzeitig eine digitale Karte als Ausschnitt zur Verfügung gestellt wurde, bitten wir um Beachtung.

“…. bezugnehmend auf unser Telefonat am 19.06.2008, erhalten Sie in der Anlage einen Ausschnitt aus der Gesamtkarte des rechtsverbindlichen regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz 2004 für den Bereich Rheingönheim ….” (per email erhalten am 26.Juni 2008)

Wir bedanken uns bei Herrn Michael Wirth für die freundliche Unterstützung.